![]() |
||
Unsere BeratungsangeboteIn meiner Familie ist ein Pflegefall - AlterFür Ältere werden vielfältige Hilfen und Dienstleistungen angeboten. Das Spektrum reicht von Beratungsstellen über ambulante Dienste bis hin zur Finanzierung der häuslichen Pflege. Nutzen Sie die Angebote und Hilfeleistungen, die für ihre individuelle Situation angemessen sind.
Ich bin pflegebedürftigWenn Sie noch keine Pflegeleistung erhalten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und an die Pflegekasse. Ich komme allein nicht mehr zurechtSuchen Sie sich Hilfe! Sie können beispielsweise Unterstützung durch einen Betreuer / eine Betreuerin erhalten. Wenden Sie sich an ein Seniorenbüro, nehmen Sie die Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbande wahr. Meine Rente reicht nichtHier gibt es Abhilfe. Bei erteilter Pflegestufe etwa erhalten Sie einen Zuschuss der Pflegekasse sowohl bei ambulanter wie auch stationärer Pflege. Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Grundsicherungsleistungen oder Wohngeldansprüche. Ich möchte etwas Sinnvolles machenEs gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Wenden Sie sich an örtliche Seniorenbüros, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbände. Die Caritas in Deutschland etwa bietet vielfältige Möglichkeiten für ein freiwilliges Engagement im sozialen Bereich (mehr: www.caritas.de/33994.html). Ich fühle mich alleinSuchen Sie Kontakt zu Seniorengruppen vor Ort; in vielen Kommunen / Kirchengemeinden gibt es offene Angebote. Bei akuten Problemen / Krisen nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle oder der Telefonseelsorge auf. Wenn ich allein bin trinke ich zu vielLassen Sie sich beraten, zum Beispiel in einem ersten Schritt bei unserer Online-Beratung „Sucht“. Was ist eine VorsorgevollmachtWenn Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, im Falle einer Notsituation, das heißt wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen, so nennt man dies Vorsorgevollmacht. Was ist eine rechtliche BetreuungWenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, kann Ihnen ein Betreuer an die Seite gestellt werden (vgl. Betreuungsrecht § 1896 BGB).
Zur Online-BeratungDie Beratungsstellen
|
||