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Unsere BeratungsangeboteGesundheitGesundheit stellt sich nicht allein durch medizinische Leistungen ein. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre eigene Gesundheit! Viele Erkrankungen und Kosten lassen sich vermeiden. Das erfordert Engagement, etwa die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsprogrammen. Es ist aber natürlich ebenso wichtig, dass Sie krankenversichert sind und Ihnen zustehende Leistungen erhalten.
Ich bin nicht krankenversichertSie sind im Krankheitsfall nicht abgesichert! Welche Zuzahlungen haben Krankenversicherte zu leisten?Die Zuzahlungen sind im SGB V, § 61 geregelt und betragen für Medikamente zurzeit 10 Prozent des Abgabepreises, dabei jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Hier einige Beispiele:
Bei stationären Maßnahmen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, beträgt die Zuzahlung 10 € pro Tag. Ich kann meine Brille, Zähne, … nicht bezahlenPrüfen Sie, ob Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist im SGB V, § 62 geregelt. Sie beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Zum Beispiel: Sie haben 900 € Rente monatlich und tragen noch Zeitungen aus. Als Zuverdienst bekommen Sie 50 € monatlich: 900 + 50 = 950 x 12 Monate = 11.400 € Bruttoeinnahmen im Jahr. 2 Prozent von 11.400 € sind 228 €. Wenn Sie im Jahr Zuzahlungen über 228 € zu leisten haben, können Sie sich von den Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.
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