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Unsere BeratungsangeboteWelche Arbeiten dürfen schwangere Frauen nicht ausüben?
Auch für stillende Mütter gilt ein besonderer Arbeitsschutz. Ihnen ist darüber hinaus zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten für das Stillen frei zu geben. In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin dürfen schwangere Frauen nicht beschäftigt werden. Auf eigenen Wunsch hin können schwangere Frauen ihre Tätigkeit bis zur Geburt des Kindes fortführen. Ein Beschäftigungsverbot gilt acht Wochen nach der Geburt. Für die Zeit der Mutterschutzfristen erhalten die Frauen Mutterschaftsgeld, das über die Krankenkassen beantragt werden muss. (vgl. www.bmfsfj.de)
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