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Zur Online-BeratungUnsere BeratungsangeboteWie können sich Eltern nach der Tragödie von Duisburg verhalten?
Familienberater empfehlen Eltern, dass sie ihren Kindern trotz der Tragödie von Duisburg weiterhin erlauben, Großveranstaltungen wie Konzerte oder Sportereignisse zu besuchen. "Ich kann zwar verstehen, dass Eltern derzeit ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis haben und ihren Kindern lieber verbieten würden, ein ähnliches Großereignis zu besuchen", sagt Johannes Böhnke, der die katholischen Familienberatungsstellen der Caritas im Erzbistum Köln betreut. "Aber für Jugendliche sind solche Events eine wichtige Gemeinschaftserfahrung, die man ihnen nicht nehmen sollte."
"Ein solcher Plan gibt den Eltern Sicherheit", sagt Böhnke. Friedel Beckmann von der Düsseldorfer SKFM-Jugendberatungsstelle empfiehlt den Eltern außerdem, sich die Internet-Beiträge zu der geplanten Großveranstaltung durchzulesen, bevor sie den Besuch erlauben. "So können sie im Vorfeld abklären, ob Menschen Bedenken zum Sicherheitskonzept der Veranstaltung äußern."
Es versteht sich von selbst, dass weder Eltern noch Jugendliche zu Großereignissen gehen würden, bei denen eine vergleichbare Gefahr droht. Im Normalfall haben Menschen einen guten Selbstschutz und können mit Gefahren umgehen. Jugendliche lassen sich allerdings leichter von Gruppen anstecken und mitziehen, weil sie die Gemeinschaftserfahrung suchen. Bei den Veranstaltungen zum Public-Viewing während der Fußball WM ist alles gut gegangen...und Großveranstaltungen sind nicht an sich kritisch zu bewerten. Sie sind Ausdruck der Freude an einem gemeinsamen Fest in einer Zeit der Individualisierung.
Bei der Tragödie von Duisburg haben offensichtlich nicht die Jugendlichen selber versagt, sondern die für die Planung verantwortlichen Erwachsenen.
Unangemessen ist es laut Böhnke, dass Eltern ihre jugendlichen Kinder künftig zu solchen Festivals begleiten: "Das ist vielen Jugendlichen peinlich. Sie wollen ihre Zeit mit Gleichaltrigen verbringen." Ein unbegründetes Verbot bringe ebenfalls wenig: "Darauf reagieren Kinder oft rebellisch." Was ist, wenn die Sorgen der Eltern zu groß sind und sie ein Verbot aussprechen wollen? In diesem Fall gilt, rechtlich betrachtet, das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Sie sind verpflichtet und berechtigt den Aufentahltsort (altersgerecht) zu bestimmen oder zu vereinbaren. Diese Regel gilt bis zum 18. Lebensjahr.
Eltern, die derzeit besorgt um ihre Kinder sind, sollten einige Zeit abwarten. Dann seien die schrecklichen Bilder aus Duisburg in der Erinnerung etwas verblasst. "Es ist normal, dass sich solche Bilder und Erfahrungen in das Gehirn der Menschen einbrennen. Das ist ein biologisch programmierter Schutz vor Gefahren. Aber nicht alle Großveranstaltungen sind gefährlich. Man muss also unterscheiden lernen." In den ersten Tagen nach einer Katastrophe seien die Eindrücke so stark, dass sie beim Gedanken an eine ähnliche Großveranstaltung sofort abgerufen würden. "Da fällt es schwer, eine Erlaubnis zu erteilen", sagt Böhnke: "Aber Eltern müssen auch lernen, eine gewisse Sorge auszuhalten." Im übrigen kann man das erlauben, was man als Eltern auch im normalen Alltag okay findet. Ein 14-jähriger kann ohne weiteres selber in die nächste größere Stadt fahren - wird aber nicht alleine ins Ausland reisen. Ein 17-jähriger darf mehr als ein 14 -jähriger.
Was können Familien tun, deren Kinder / Angehörige selber unmittelbar vom Unglück in Duisburg betroffen sind?
www.lvr.de/soziales/soziale_entschaedigung/adressendertraumaambulanzen.pdf www.lwl.org/pressemitteilungen/mitteilung.php?22614
Quellenangabe: Rheinische Post, 28.07.2010
Johannes Böhnke Diplom-Sozialpädagoge, Köln Johannes.Boehnke at caritasnet.de
22.610 Beratungskontakte gab es bisher mit unseren Online-Beratern. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
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