Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.Druckversion der Seite: Guthabenkonto

Habe ich das Recht auf ein eigenes Konto?
Sie haben kein Konto? Auf Grund negativer SCHUFA-Eintragungen wird Ihnen ein Konto verweigert?
Leider gibt es in Deutschland keine Pflicht der Banken, mit jedem, der das wünscht, ein Girokonto-Vertrag auf Guthabenbasis abzuschließen. Bis heute konnten die Banken dies verhindern.
Allerdings haben sich alle Banken verpflichtet, ohne gesetzlichen Zwang ein Girokonto für jedermann zu führen. Das Girokonto auf Guthabenbasis wird unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Hartz IV, Rente usw., geführt. Auch negative SCHUFA-Einträge rechtfertigen nicht, die Kontoführung zu verweigern.
Wann kann eine Bank das Führen eines Girokontos auf Guthabenbasis verweigern oder kündigen?
Aus der „Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses 1) zum Girokonto für Jedermann“
Die Bank ist nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen, wenn dies „unzumutbar“ ist. In der Empfehlung sind einige Punkte aufgeführt, die es der Bank erlauben, ein Girokonto zu verweigern oder zu kündigen.
Die Aufzählung dieser Punkte ist nicht vollständig. Bankmitarbeiter argumentieren oft, dass es möglich sein muss, ein Vertrauensverhältnis herzustellen. Es macht deshalb keinen Sinn, auf Anfrage negative SCHUFA-Einträge zu verschweigen.
1)Zentraler Kreditausschuss (ZKA) - ein Zusammenschluss aller Bankenverbände in Deutschland. Die Empfehlung geht bereits auf das Jahr 1995 zurück.
Tipps
Adressen der Kundenbeschwerdestellen
Für die privaten Banken:
Bundesverband deutscher Banken e. V.
-Kundenbeschwerdestelle-
Burgstraße 28
10178 Berlin
Tel.: 030/16 63-0
www.bankenombudsmann.de
Für die Volks- und Raiffeisenbanken:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Tel.: 030/20 21 - 1631, -1632
www.bvr.de
Für die Sparkassen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
-Kundenbeschwerdestelle-
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Tel.: 030/225 - 53 54
www.dsgv.de
Für die öffentlichen Banken:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
-Kundenbeschwerdestelle-
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
www.voeb.de
Tragen Sie dazu bei, dass endlich alle Banken gesetzlich verpflichtet werden, mit jedem ein Girokonto-Vertrag auf Guthabenbasis abzuschließen. Geben Sie uns eine Kopie Ihrer Ablehnung bzw. Ihrer Beschwerden. Wir leiten diese an Bundestag und Bundesregierung weiter.